Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vorbemerkung

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden dar.

Nr. 1 Maklervertrag – Qualifizierter Alleinauftrag 

Der Maklervertrag mit unserem Kunden kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande.

Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages weitere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde für die uns hierdurch entstandenen Schäden.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Kauf- oder Mietinteressenten die ihn direkt kontaktieren an die Viet & Stackmann Immobilien GmbH unter Hinweis auf den entgeltpflichtigen Vermittlungs- und/oder Nachweisauftrag zu verweisen.

Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

Nr. 2 Vertraulichkeit und Haftungsbeschränkung

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-

/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

Alle von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Verkäufer bzw. Vermieter oder anderen Auskunftsbefugten. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Viet & Stackmann Immobilien GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Nr. 3 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Viet & Stackmann Immobilien GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

Nr. 4 Vertragsabschluss / Provision

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen ist eine Provision vom Auftraggeber und ggf. zusätzlich vom Käufer/Mieter in vereinbarter Höhe an die Viet & Stackmann Immobilien GmbH zu zahlen.

Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist, zahlen bei Abschluss eines Kaufvertrages der Verkäufer und Käufer eine Provision in Höhe von jeweils 3,57 % inkl. der gesetzlichen MwSt. von dem erzielten Vertragswert.

Auch dann, wenn

  1. der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen.
  2. der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wurde.
  3. der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wurde.
  4. ein Verwandter, Lebensgefährte oder ein Familienmitglied kauft.
  5. das Unternehmen, ein Geschäftspartner oder Franchisegeber erwirbt, in dessen Auftrag angefragt wurde.

Nr. 5 Doppeltätigkeit

Die Viet & Stackmann Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

Nr. 6 Rückfrageklausel

Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Vertragspartners, der Hauptvertrag geschlossen wurde und ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

Nr. 7 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der Viet & Stackmann Immobilien GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

Nr. 8 Ausdrückliche Einwilligung

Der Kunde erklärt mit wirksamer Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe und Emails der Viet & Stackmann Immobilien GmbH zwecks Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Sollte er hiermit nicht mehr einverstanden sein, kann er diese Einwilligung jederzeit gegenüber der Viet & Stackmann Immobilien GmbH widerrufen.

Nr. 9 Streitbeilegungsverfahren und Gerichtsstand

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Buxtehude.

Nr. 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.